11427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001 und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden

Die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 31. Jänner 2024 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Die jüngsten Entwicklungen im Hinblick auf die Arzneimittelversorgung erfordern einen leichteren Zugang zu Arzneimitteln. Der vorliegende Entwurf soll die flächendeckende ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung verbessern. Zudem trägt er der Notwendigkeit der Optimierung organisatorischer Abläufe Rechnung und dient der Modernisierung. Dabei wird auch die geltende Rechtsprechung berücksichtigt. Neben diesen Änderungen werden auch Anpassungen an die aus der Vollzugspraxis gewonnenen Erfahrungen sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Verhältnismäßigkeitsprüfung:

Durch die gegenständliche Novelle werden keine neuen Berufsreglementierungen normiert, die auf Grund des Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetzes, BGBl. I Nr. 67/2021 idF BGBl. I Nr. 56/2023, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 die Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung erfordern.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Bettina Lancaster und Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 03 12

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                                 Günter Kovacs

                                  Berichterstatterin                                                                   stv. Vorsitzender