11429 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tiergesundheitsgesetz 2024 erlassen wird sowie das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz, das Tierärztegesetz und das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz geändert wird (Veterinärrechtsnovelle 2024)
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/429 („Animal Health Law“ im Folgenden: AHL) wurde die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes notwendig. Die hier angesprochene Verordnung regelt in unterschiedlicher Detaillierung die Hintanhaltung, Abwehr sowie der Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen sowie der Überwachung, Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit in der Europäischen Union. Das vorliegende Bundesgesetz will daher die Durchführungsbestimmungen zu den bisher im Tierseuchengesetz, im Tiergesundheitsgesetz und im Bienenseuchengesetz enthaltenen Materien in einem Bundesgesetzgesetz regeln.
Detaillierte materielle Bestimmungen finden sich in den jeweiligen unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der Union. Dieses Bundesgesetz beschränkt sich daher auf die flankierenden Bestimmungen zur Durchführung, wie Zuständigkeitsregeln, Verfahrensbestimmungen sowie Strafbestimmungen. Außerdem werden gesetzliche Grundlagen für die Eingriffe in Grundrechte geschaffen, Entschädigungen für getötete oder verendete Tiere, vernichtete oder beschädigte Gegenstände und Erwerbsbehinderungen festgesetzt. Zudem werden Maßnahmen, welche nach den Bestimmungen des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts bei den Mitgliedstaaten verbleiben getroffen.
Detaillierte Bestimmungen zu den einzelnen Materien können, soweit nötig, durch den zuständigen Bundesminister durch Verordnung festgesetzt werden.
Für die §§ 4 und 30 (mit Ausnahme der Abs. 5 und 6) ist gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG die Zustimmung der Länder erforderlich.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 03 12
Claudia Hauschildt-Buschberger Günter Kovacs
Berichterstatterin stv. Vorsitzender