11436 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3871/A) der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates am 20. Februar 2024 auf Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber und Mag. Markus Koza beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zum Gegenstand hat.

Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war wie folgt begründet:

„Es erfolgt beim Familienhospizkarenz-Härteausgleich eine Anpassung an die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in § 14b Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), wonach bei der Begleitung eines schwersterkrankten Kindes kein gemeinsamer Haushalt mit dem schwersterkrankten Kind mehr vorliegen muss.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Ruprecht.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Andrea Michaela Schartel.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Ruprecht gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 03 12

                              Günther Ruprecht                                                          Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende