11437 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Dr. Jakob
Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am
15. Dezember 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit 2017 kommt eine automatisierte Sonderausgaben-Datenübermittlung zur Anwendung, mittels welcher beitragsleistende Personen administrativ entlastet werden. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften tragen – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander bei. Aus diesem Grund soll eine weitere steuerliche Anerkennung erfolgen, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht werden soll.
Die Erhöhung soll ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anzuwenden sein.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss
des Nationalrates in seiner Sitzung am
12. März 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel und Mag. Sascha Obrecht.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 03 12
Bernadette Geieregger, BA Mag. Sascha Obrecht
Berichterstatterin Vorsitzender