11439 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 31. Jänner 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu den Art. 1 Z 1 und Art. 2 bis 4 (§ 786 Abs. 3 ASVG, § 408 Abs. 3 GSVG, § 403 Abs. 3 BSVG und § 284 Abs. 3 B-KUVG):
Zur Umsetzung des für die Jahre 2024 bis 2028 beschlossenen Finanzausgleichs (FAG) wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit abgeschlossen. Um gemeinsam im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit definierte Vorhaben der Gesundheitsreform umzusetzen, wurde dabei zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung unter anderem vereinbart, für die Dauer der FAG-Periode für mit dem Bereich Impfen in Zusammenhang stehende Maßnahmen und gesundheitspolitische Zielsetzungen 450 Millionen Euro zweckgewidmet zur Verfügung zu stellen. Um ein kontinuierliches Angebot an COVID-19-Impfungen gewährleisten zu können, braucht es bis zur Umsetzung der neuen Maßnahmen eine Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen. Daher sollen mit dem gegenständlichen Entwurf die Bestimmungen betreffend die Impfung gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich (§ 747 ASVG, § 384 GSVG, § 378 BSVG und § 263 B-KUVG) bis zum Ablauf des 31. August 2024 verlängert werden.
Zu Art. 1 Z 2 (§ 796 Abs. 1 ASVG):
Die in § 796 ASVG für den Bundesminister/die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz enthaltene haushaltsrechtliche Ermächtigung betreffend die Verfügung über im Eigentum des Bundes stehende Bestände an COVID-19-lmpfstoffen und an Bedarfsmaterialien zur Verabreichung von COVID-19-lmpfstoffen endet mit Ablauf des 30. Juni 2024. Da auch im Jahr 2025 noch Lieferungen erwartet werden, soll die Ermächtigung nun bis Juni 2025 verlängert werden.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss
des Nationalrates in seiner Sitzung am
12. März 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Wanner und Andrea Michaela Schartel.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 03 12
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Mag. Sascha Obrecht
Berichterstatterin Vorsitzender