11448 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings, der Biodiversität und der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umwelt­förderungs­gesetz – UFG) geändert wird

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 28. Februar 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1:

Der Zusagerahmen für die Förderschiene Kreislaufwirtschaft wird für das Jahr 2024 um 50 Millionen Euro angehoben. Dadurch soll die Ausweitung der Förderung für die Verlängerung der Lebensdauer oder Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten (Reparaturbonus) auf weitere Produktkategorien ermög­licht werden.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungs­antrag wurde wie folgt begründet:

Zu Z 1:

Die Abänderung in Z 4 ist eine rein redaktionelle Anpassung.

Zu Z 2:

Das Ziel der Erreichung einer möglichst hohen Treibhausgaseinsparung durch die Transformation der Industrieprozesse setzt voraus, dass bereits funktionstüchtige sowie erfolgreich eingesetzte Technologien verwendet werden und kann nicht durch rein öko-innovative Investitionen umgesetzt werden. Zudem sehen die beihilferechtlichen Grundlagen (Mitteilung betreffend Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022, ABl. Nr. C 80 vom 18.2.2022, S.1), nach denen Förderungen zur Unterstützung von Investitionskosten sowie laufenden Kosten zur Reduktion von Treibhausgasen gewährt werden können, den Begriff Öko-Innovation nicht zwingend vor und daher soll diese nationale Regelung in Anpassung an das europäische Beihilferecht entfallen.

Analog zu § 23 Abs. 4 wird in Z 3 eine rein redaktionelle Änderung durchgeführt.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard und Mag. Franz Ebner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 04 03

                     Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber                                                Mag. Sascha Obrecht

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender