11454 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2024 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001 in Bezug auf den Sitz der OIV

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:

Das Protokoll zur Änderung des Gründungsübereinkommens der Internationalen Organisation für Rebe und Wein vom 3. April 2001 in Bezug auf den Sitz der OIV hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Abkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Abkommen keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) hielt am 25. Oktober 2021 eine außerordentliche Generalversammlung in Dijon ab. Anlass war die Abstimmung zur Verlegung des Sitzes der OIV von Paris nach Dijon. Artikel 3 Absatz 6 des Übereinkommens zur Gründung der OIV, in dem der Sitz festgehalten ist, soll zu diesem Zweck entsprechend abgeändert werden.

Nachdem der OIV die bisher genutzten Räumlichkeiten ab 2019 nicht mehr zur Verfügung standen, musste eine Ersatzliegenschaft angemietet werden, die es allerdings nicht mehr ermöglichte ihre Aufgaben vor Ort für Sitzungen, Schulungen oder Repräsentationszwecke zu erfüllen.

Nach einem umfassenden Prüfungsprozess hat sich der Ort Dijon gegenüber anderen Regionen in Frankreich durchgesetzt. Eine Liegenschaft in Dijon soll renoviert und für die Zwecke der OIV adaptiert werden. Die Adaptierungsarbeiten sowie die jährlichen Betriebskosten werden von Frankreich getragen.

Die Verlegung des Sitzes machte eine Änderung des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (BGBl. III Nr. 15/2007 idgF) erforderlich.

Nach Ablauf einer sechsmonatigen Konsultationsfrist fand am 21. Mai 2022 eine neuerliche außerordentliche Generalversammlung der OIV in Dijon statt, im Rahmen welcher das Protokoll über die außerordentliche Generalversammlung der OIV in Dijon vom 25. Oktober 2021 betreffend die Sitzverlegung der OIV von Paris nach Dijon im Konsens angenommen wurde.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Johanna Miesenberger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dominik Reisinger.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Johanna Miesenberger gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 04 03

                          Johanna Miesenberger                                                       Ferdinand Tiefnig

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender