11466 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 28. Februar 2024 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§ 55 Abs. 10):

Photovoltaikanlagen, welche gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit sind, sind von der Gewährung eines Investitionszuschusses ausgeschlossen. Die oben genannte Ausnahme soll gewährleisten, dass auch Betriebe, welche bisher bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren und somit von der Steuerbefreiung nicht profitieren, weiterhin eine Förderung erhalten können.

Als Nachweis für die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Gruppen, kann etwa ein Gewerbeschein, ein Versicherungsdatenauszug oder eine Bescheinigung der Kammern dienen.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Photovoltaikanlagen, welche gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit sind, sind von der Gewährung eines Investitionszuschusses ausgeschlossen. Nach dem Initiativantrag 3952/A sollen all jene Betriebe, welche bisher bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren und somit von der Steuerbefreiung nicht profitieren, weiterhin eine Förderung erhalten können. Vergleichbar mit den gewerblichen Betrieben sollen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfasst werden.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Sandra Gerdenitsch.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 04 03

                     Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber                                                      Sandra Lassnig

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende