11479 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. April 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3944/A) der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, hat der Verfassungsausschuss des Nationalrates am 10. April 2024 auf Antrag der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2024 zum Gegenstand hat.

Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war wie folgt begründet:

„Durch die Aufnahme einer Abgabe auf Wohnungsleerstände in den Katalog der ausschließlichen Landes(Gemeinde)abgaben im Finanzausgleichsgesetz 2024 wird die Landesgesetzgebung auch dann zur Einhebung einer solchen Abgabe ermächtigt, wenn der Bund eine gleichartige Abgabe von demselben Besteuerungsgegenstand erheben sollte. Eine derartige Ergänzung entspricht auch den Anregungen in mehreren Stellungnahmen der Länder zum Antrag 3944/A betreffend die Änderung des B-VG.“

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Sandra Lassnig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky und Dr. Manfred Mertel.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Sandra Lassnig gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 04 22

                                 Sandra Lassnig                                                   Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende