11490 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2024 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (IWF-Quotenerhöhungsgesetz 2024)

Gemäß Art. III Abschnitt 2(a) des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds nimmt der Gouverneursrat in Abständen von höchstens fünf Jahren eine allgemeine Überprüfung der Quoten der Mitglieder vor und empfiehlt Änderungen, sofern er diese für angebracht hält. Durch Änderungen sollen der Umfang der Fondsmittel dem Wachstum der Weltwirtschaft sowie die Quoten der einzelnen Mitgliedstaaten ihrer wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden.

Am 15. Dezember 2023 hat der Gouverneursrat des IWF die 16. Allgemeine Quotenüberprüfung abgeschlossen und, basierend auf einer Empfehlung des IWF-Exekutivdirektoriums, einer Erhöhung der Quoten um 50% zugestimmt, bei gleichzeitiger Wahrung der bestehenden relativen Quotenanteile. D.h. es erfolgt keine Verschiebung bei den relativen Quotenanteilen zugunsten aufstrebender Volkswirtschaften. Insgesamt sollen die Quoten um 238,6 Mrd. SZR auf 715,7 Mrd. SZR (rund 876,7 Mrd. Euro, bei einem Wechselkurs von 1,22491 EUR je SZR am 15.12.2023) steigen. Die Resolution des Gouverneursrates sieht zudem vor, die bisherige Vergabekapazität des IWF beizubehalten und die Abhängigkeit von geliehenen Mitteln zu reduzieren. Dies soll durch eine entsprechende Reduzierung der Neuen Kreditvereinbarungen (engl. New Arrangements to Borrow, NAB) sowie einem Auslaufen der bilateralen Kreditverträge (engl. Bilateral Borrowing Agreements) erreicht werden. Das Ziel ist, die Rolle des IWF im Zentrum des globalen Finanzsicherheitsnetzes sowie die Stellung der Quoten zu stärken. Die Mitgliedstaaten des IWF haben nun bis 15. November 2024 Zeit, einer entsprechenden Erhöhung ihrer Quote zuzustimmen. Die Erhöhung der Quoten tritt jedoch erst in Kraft, sobald Mitgliedstaaten, die gemeinsam über nicht weniger als 85% der bisherigen Quotenmittel verfügen, der Erhöhung zugestimmt haben und auch die Zustimmung der NAB-Teilnehmer über eine Reduzierung der NAB vorliegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Mai 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernest Schwindsackl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Andrea Michaela Schartel, Silvester Gfrerer und Mag. Sascha Obrecht.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernest Schwindsackl gewählt.

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 05 27

                            Ernest Schwindsackl                                                      Mag. Sascha Obrecht

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender