11499 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sowie ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erlassen werden
Die österreichische Bundesregierung hat das Ziel gesetzt, in Österreich bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Die Erzeugung und der Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff ist ein wichtiger Wegbereiter, welcher die Klimaneutralität vor allem in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren sicherstellen und den Weg zu einem erneuerbaren Energiesystem maßgebend unterstützen kann. Die österreichische Wasserstoffstrategie sieht vor, dass bis 2030 1 GW Elektrolysekapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich installiert werden. Dabei werden nationale und europäische Sicherheits-und Umweltstandards (inklusive dem Schutz des Grundwassers) gewährleistet.
Der Finanzierungsrahmen für die Bedeckung der Förderungen des Wasserstoffförderungsgesetzes ist für den Zusagezeitraum bis 2026 mit maximal 820 Millionen Euro festgesetzt. Für die Untergliederung 43 ist davon auszugehen, dass mit den Förderzusagen gegebenenfalls Vorbelastungen einzugehen sein werden. Vor diesem Hintergrund ist eine bundesgesetzliche Ermächtigung für das Eingehen dieser Vorbelastungen erforderlich (§ 60 Abs. 4 BHG). Der vorliegende Beschluss des Nationalrates soll daher die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen schaffen, die aus der Zusage von Förderungen bis 2026 entstehen.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesätin MMag. Elisabeth Kittl, BA.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Michael Bernard.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 06 25
MMag. Elisabeth Kittl, BA Sandra Lassnig
Berichterstatterin Vorsitzende