11506 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) erlassen wird
Die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 16. Mai 2024 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:
„Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Gewalt soll als weiterer wichtiger Schritt des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention der Abschluss von Förderverträgen mit Betreibern von Gewaltambulanzen ermöglicht werden.
Gerade in Strafverfahren wegen Gewalt im sozialen Nahraum ist die möglichst frühe und fundierte Objektivierung von Verletzungen ein zentrales Beweisthema. Aussagekräftige gerichtsmedizinische Sachverständigengutachten können die Verurteilungswahrscheinlichkeit merkbar erhöhen. Bei den derzeit bestehenden Projekten zur Dokumentation von Verletzungen bei Gewaltopfern, nämlich der klinisch forensischen Untersuchungsstelle des Diagnostik- und Forschungs-Instituts für Gerichtliche Medizin der MedUni Graz, der Forensischen Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle FOKUS im AKH Wien, der Toolbox für Ärztinnen und Ärzte sowie einer Initiative der Österreichischen Gesellschaft für Kinderschutzmedizin, handelt es sich um Einzellösungen, teilweise ohne Einbeziehung gerichtsmedizinischer Expertise und ohne rechtliche Sicherung des Fortbestands, die einer Gewaltambulanz nach internationalen Standards nur eingeschränkt nahekommen.
Bereits im MRV 7/14 vom 24. November 2021 erfolgte daher zum Thema „Förderung der Gewaltprävention und des Schutzes von Frauen und Mädchen vor Gewalt“ eine Schwerpunktsetzung, um dem herrschenden Mangel an gerichtsmedizinischen Sachverständigen wirksam zu begegnen, den Ausbau von klinisch-forensischen Untersuchungsstellen zu forcieren und ein Konzept für die flächendeckende Einrichtung von Gewaltambulanzen zu erstellen.
Im MRV 38/20 vom 23. November 2022 im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt: Förderung von Gewaltprävention und des Schutzes von Frauen und Mädchen vor Gewalt“ erfolgte eine umfassende Darstellung der durch die Ressorts ergriffenen gewaltpräventiven Maßnahmen. Dabei wurde auch die angestrebte Forcierung der Einrichtung von Gewaltambulanzen aufgegriffen, um durch Dokumentation von Verletzungen bei Gewaltopfern unter Einbeziehung von gerichtsmedizinischer Expertise die Beweisführung in Strafverfahren entscheidend zu verbessern.
Zur Umsetzung des Projekts Gewaltambulanzen und um dem in Österreich seit Jahren herrschenden Mangel an gerichtsmedizinischen Sachverständigen wirksam zu begegnen, wurden zunächst ressortübergreifende Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt sowie Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt und auch an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung herangetreten.
Die gemeinsam beauftragte Studie zum Status quo der Gerichtsmedizin und zur Erstellung eines Konzepts für die Einrichtung von Gewaltambulanzen wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Inneres und Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Justiz organisierten Gewaltschutzgipfels am 6. Dezember 2022 vorgestellt. Die Ergebnisse der Studie wurden sodann im Rahmen eines interministeriellen Austauschs zum Thema Gewaltambulanzen unter Einbeziehung von Fachexpertinnen und Fachexperten am 30. März 2023 diskutiert.
Da es sich bezogen auf die Kompetenzen der Ressorts um eine Querschnittsmaterie handelt, wurde zur faktischen Umsetzung des Projekts eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, eingerichtet, die sich am 13.April 2023 in ihrer ersten Sitzung konstituierte. Zur raschen Umsetzung des Projekts verständigten sich schließlich das Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt sowie Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Pilotprojekte zur Einrichtung von Gewaltambulanzen in den Modellregionen Ost (Wien, Niederösterreich, nördliches Burgenland) und Süd (Steiermark, Kärnten, südliches Burgenland) samt Finanzierung durch eine gemeinsam zu tragende Förderungsvereinbarung und die parallele Ausarbeitung eines gesetzlichen Rahmens für die bundesweite Errichtung der Gewaltambulanzen zur kostenlosen und verfahrensunabhängigen Untersuchung für Gewaltbetroffene. Diese Vorgehensweise wurde jüngst im MRV 80/15 vom 5. Dezember 2023 festgehalten.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die erforderlichen legistischen Maßnahmen für die Schaffung dieses gesetzlichen Rahmens zur Förderung von Gewaltambulanzen umgesetzt werden.“
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Viktoria Hutter.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann, Marlies Doppler, Barbara Prügl, Christoph Steiner, Mag. Claudia Arpa, Andreas Arthur Spanring und Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Viktoria Hutter gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 06 25
Viktoria Hutter MMag. Elisabeth Kittl, BA
Berichterstatterin Vorsitzende