11510 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2021 geändert wird

Die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 16. Mai 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu § 21 Abs. 5:

Die Ergänzungen in § 21 Abs. 5 TKG 2021 ermöglichen Energieeffizienzmaßnahmen bei Frequenz­nutzung im Mobilfunkbereich. Dies ist auch vor dem Hintergrund des „Europäischen Grünen Deals“ zu sehen, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die Möglich­keit des Zuteilungsinhabers, eine Abänderung zu beantragen, wird daher nunmehr um den Aspekt der Energieeffizienz ergänzt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Reduktion des Energieverbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen nur insoweit erfolgen darf, als damit keine Verletzung von nicht standortbezogenen Versorgungspflichten einhergeht. Daher hat die Behörde bei solchen Entscheidungen unter anderem auch die Versorgung der Bevölkerung zu berücksichtigen und es können auch ent­sprechende Nebenbestimmungen in die Genehmigung aufgenommen werden.

Zu § 212 Abs. 18:

Die Übergangsbestimmung stellt klar, dass die Bestimmung des § 21 Absatz 5 auch auf Frequenz­zuteilungen anwendbar ist, die bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung erteilt wurden.“

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA gewählt.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 06 25

                      Bernadette Geieregger, BA                                                      Sandra Lassnig

                                  Berichterstatterin                                                                    stv. Vorsitzende