11512 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022) geändert wird
Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 16. Mai 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 7 samt Überschrift und § 63 Abs. 10):
Die im Hinblick auf hohe Energiepreise und allgemein gestiegene Kosten für den Einkauf von Betriebsmitteln weiterhin angespannte Liquiditätssituation land- und forstwirtschaftlicher Betriebe soll durch eine steuerliche Entlastung für den pauschal angenommenen Dieseleinsatz verbessert werden. Diese befristete Entlastungsmaßnahme dient daher sowohl der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich, als auch der Sicherung der Versorgung mit regional produzierten Lebensmitteln.
Nach dem Muster der mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/2022 eingeführten Vergütungsregelung soll eine Mineralölsteuerbegünstigung in Höhe von 7 Cent je Liter für die Land- und Forstwirtschaft unter Zugrundelegung pauschalierter Verbrauchswerte bzw. der Art und des Ausmaßes der bewirtschafteten Flächen gewährt werden. Zeitmäßig soll an die frühere Regelung angeknüpft werden (Beginn Vergütungszeitraum I mit 1. Juli 2023). Nähere Regelungen sollen im Verordnungsweg – allenfalls auch rückwirkend – getroffen werden.
Die vorgesehene Maßnahme stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 f AEUV dar und ist daher der Europäischen Kommission mitzuteilen. Die Auszahlung von Vergütungen wäre von der Erfüllung sämtlicher beihilfenrechtlicher Verpflichtungen bzw. dem positiven Ausgang des Beihilfeverfahrens abhängig zu machen.
Zu Z 2, 4 und 5 (§ 9 Abs. 10 und § 42 Abs. 6 und 8):
Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit soll die frühere Regelung im Zusammenhang mit gewerblichen Verbringungen von Mineralölen wieder ins Mineralölsteuergesetz 2022 aufgenommen werden.
Zu Z 3 (Entfall von § 22 Abs. 1 Z 4):
Diese Änderung dient der Bereinigung eines Redaktionsversehens.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Prügl.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard und Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G dagegen: S).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Prügl gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 06 25
Barbara Prügl Mag. Sascha Obrecht
Berichterstatterin Vorsitzender