11536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Erstellt am 06.07.2024
Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,
die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden
Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002
geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum
(Wohnungseigentumsgesetz 2002
– WEG 2002),
BGBl. I
Nr. 70/2002, zuletzt geändert
durch BGBI. BGBl. I
Nr. 222/2021,
wird wie folgt geändert:
1. In § 16 Abs. 2 Z 2 werden nach dem Wort „Fahrzeugs“ ein Beistrich und die Wortfolge „einer Photovoltaikanlage am Balkon oder an der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts“ eingefügt.
2. In § 16 Abs. 5 wird nach der Wortfolge „der Anbringung einer Solaranlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekt,“ die Wortfolge „der Anbringung einer steckerfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage am Balkon oder an der Terrasse,“ eingefügt.
3. Nach dem § 58g wird folgender § 58h samt Überschrift eingefügt:
„Inkrafttretensbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024
§ 58h.
§ 16 Abs. 2 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.“1. In
§ 30 Abs 1 Z 4 WEG ist statt dem Ausdruck „wird“ der
Ausdruck „werden“ zu
verwenden.