11536 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Erstellt am 06.07.2024

Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,

die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden

Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz  2002 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz  2002 – WEG  2002), BGBl.  I Nr. 70/2002, zuletzt geändert durch BGBI. BGBl. I Nr.  222/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 16 Abs. 2 Z 2 werden nach dem Wort „Fahrzeugs“ ein Beistrich und die Wortfolge „einer Photovoltaikanlage am Balkon oder an der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts“ eingefügt.

2. In § 16 Abs. 5 wird nach der Wortfolge „der Anbringung einer Solaranlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekt,“ die Wortfolge „der Anbringung einer steckerfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage am Balkon oder an der Terrasse,“ eingefügt.

3. Nach dem § 58g wird folgender § 58h samt Überschrift eingefügt:

„Inkrafttretensbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2024

§ 58h. § 16 Abs. 2 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.“1. In § 30 Abs 1 Z 4 WEG ist statt dem Ausdruck „wird“ der Ausdruck „werden“ zu verwenden.