11537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Kommunalinvestitionsgesetz 2025 erlassen wird sowie das Finanzausgleichsgesetz 2024 und das Kommunalinvestitionsgesetz 2023 geändert werden
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. Juni 2024 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:
„Allgemeiner Teil
Mit dem Finanzausgleich ab dem Jahre 2024 wurden signifikant höhere Überweisungen des Bundes an die Länder und Gemeinden vorgesehen. Einschließlich der Mittel zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs durch die Sozialversicherung umfasst die Einigung über den Finanzausgleich in den Jahren 2024 bis 2028 ein Volumen von durchschnittlich 3,4 Milliarden Euro p.a.
Auch wenn die Gemeinden von diesen zusätzlichen Bundesmitteln teils unmittelbar (insbesondere durch die Anteile der Gemeinden aus dem Zukunftsfonds und aus der Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden für Gesundheit, Pflege und Klima) bzw. teils mittelbar (insbesondere durch zusätzliche Bundesmittel für die Bereiche Gesundheit und Pflege) erheblich profitieren, bleibt der finanzielle Spielraum der Gemeinden insbesondere für Investitionen begrenzt, auch weil die Entwicklung der Anteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben derzeit noch verhalten ist. Gründe dafür sind die unterdurchschnittliche Entwicklung der Grunderwerbsteuer, die fast zur Gänze an die Gemeinden geht, aber auch der im März 2024 ausbezahlte Sonder-Vorschusses iHv. 300 Millionen Euro, der vereinbarungsgemäß in den Jahren 2025 bis 2027 in drei Raten zu je 100 Millionen Euro zurückzuzahlen ist. Diese verhaltene Entwicklung der Gemeinde-Ertragsanteile spiegelt sich auch in den Anträgen für Zweckzuschüsse gemäß dem Kommunalinvestitionsgesetz 2023 wider, wobei hier zwar bereits ein Volumen von rund 500 Millionen Euro in Anspruch genommen wurde, aber die Antragsfrist für die Gemeinden bereits mit Ende des Jahres 2024 endet.
Um die Gemeinden in dieser schwierigen Situation zusätzlich zu den bereits im Finanzausgleich vereinbarten Maßnahmen zu unterstützen, sollen mit einem Gemeindepaket folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Kommunalinvestitionsgesetz 2025 (KIG 2025):
Der Bund stellt für ein neues kommunales Investitionsprogramm zusätzliche 500 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2027 zur Verfügung, wobei der Kofinanzierungsanteil des Bundes im Vergleich zu den letzten Programmen von 50% auf 80% erhöht wird. Die Verwendungszwecke sind im Wesentlichen denen des KIG 2023 nachgebildet. Sie umfassen daher auch wiederum Investitionen in energiesparende Maßnahmen und sonstige Investitionen.
Ausbau und Förderung des digitalen Übergangs:
Weiters gewährt der Bund den Gemeinden zur Förderung des weiteren Ausbaus des digitalen Übergangs in den Gemeinden, einschließlich der verstärkten Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger durch die Gemeinden bei elektronischen Amts- und Behördenkontakten, einen Zweckzuschuss in Höhe von 120 Millionen Euro, der in den Jahren 2025 bis 2028 in vier Tranchen zu je 30 Millionen Euro ausbezahlt wird.
Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024):
Um die Liquidität der Gemeinden zusätzlich zu verbessern, gewährt der Bund den Gemeinden im Jahr 2025 – und zwar bereits im Jänner – eine Finanzzuweisung iHv. 300 Millionen Euro.
Novelle zum Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023):
Die Frist für die Gemeinden, Anträge gemäß dem KIG 2023 zu stellen, sowie alle weiteren daran anknüpfenden Fristen für Projektbeginn und Abrechnung werden um zwei Jahre verlängert. Diese Maßnahme wird es den Gemeinden erleichtern, die jeweils für sie vorgesehenen Mittel auch tatsächlich abzuholen und für Investitionen auf kommunaler Ebene einzusetzen.“
Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Redaktionsversehen beseitigt werden.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel und Margit Göll.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 07 09
Christoph Stillebacher Mag. Sascha Obrecht
Berichterstatter Vorsitzender