11538 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. Juni 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Ergänzung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes soll klargestellt werden, dass bei den Verweisungen auf andere Bundesgesetze auf die jeweils aktuelle Fassung verwiesen wird.“

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Mit dem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz hat der Bund den Ländern im Jahr 2023 in zwei Tranchen einen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 675 Millionen Euro gewährt, der von den Ländern zusätzlich zu bereits für diesen Zweck vorgesehenen Landesmitteln in den Jahren 2023 und 2024 für Beihilfen an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten zu verwenden ist.

Mit dieser Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes soll es den Ländern ern1öglicht werden, allenfalls nicht für diese Zwecke verwendete Mittel bis zum Ende des Jahres 2024 auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung zu verwenden.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 07 09

                          Christoph Stillebacher                                                     Mag. Sascha Obrecht

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender