11542 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I)

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:

Nach Hochrechnungen des Amtes für Betrugsbekämpfung auf Basis der Geldwäscheverdachtsmeldungen des Bundeskriminalamtes wird von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von jährlich bis zu 800 Millionen Euro über Scheinunternehmen ausgegangen. Einerseits werden diese Mittel zur Auszahlung von Schwarz- oder Teilschwarzlöhnen verwendet, andererseits werden Gewinne gezielt geschmälert und Gewinnentnahmen sowie -verschiebungen ermöglicht.

Scheinunternehmen stellen Scheinrechnungen aus, die von sogenannten Durchleiterfirmen bezahlt werden. Sobald das Geld am Konto eingeht, wird es behoben und in Folge als Schwarzgeld an das tatsächlich die Arbeiten ausführende Unternehmen übergeben (sog. „Kick-back-Zahlungen“). Ebenso werden Scheinrechnungen für zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern verwendet.

Der Bericht des Rechnungshofes, Finanzstrafsachen in der Steuerverwaltung, Reihe BUND 2023/26 (III–1022 der Beilagen) enthält Empfehlungen zu legistischen Anpassungen und Änderungen in Zusammen­hang mit Scheinunternehmen und Sozialbetrug. Zudem sollten Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden, da sich Einzelne durch rechtswidriges Verhalten wirtschaftliche Vorteile verschaffen.

Zum Finanzstrafgesetz:

Einerseits soll die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Schein- und Deckungsrechnungen verschärft, andererseits sollen verfahrensbeschleunigende Maßnahmen vorgesehen werden.

Zum Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung:

Mit den Änderungen des ABBG sollen zum Zweck der Effizienzsteigerung Ergänzungen des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei vorgenommen werden.

Zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz:

Mit der Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wird die Parteistellung des Amts für Betrugsbekämpfung abschließend im ASVG normiert.

Zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz:

Hinsichtlich der im Gesetz enthaltenen Aufbewahrungspflichten sollen Klarstellungen vorgenommen werden, zusätzlich soll eine Strafbestimmung bei Verletzung hiervon aufgenommen werden.

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungs­antrag wurde wie folgt begründet:

„Mit der Änderung soll ein Redaktionsversehen bereinigt werden.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 07 09

                      Bernadette Geieregger, BA                                                Mag. Sascha Obrecht

                                  Berichterstattung                                                                      Vorsitzender