11561 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. Juni 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 und 2 (§ 2 Abs. 3 und § 5 Abs. 3):
Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 (SozBezG 2024), BGBl. I Nr. 25/2024, umfasste bisher keine § 1 Abs. 4 SozBezG 2024 vergleichbare Übergangsbestimmung betreffend Sozialpädagogik, was in der Praxis zu Ungleichbehandlungen führen würde bzw. geführt hat. Es wäre mit dem nunmehr vorgeschlagenen § 2 Abs. 3 daher eine Parallelregelung für den Bereich der Sozialpädagogik aufzunehmen.
Um den Fristenablauf der 36 Monate ab Inkrafttreten (Stichtag 29. März 2024) gleich auszugestalten, war auf das Inkrafttreten des SozBezG 2024 abzustellen und hat § 2 Abs. 3 daher rückwirkend in Kraft zu treten (§ 5 Abs. 3).“
Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Zu Z 1 und 2:
Die Änderungen dienen redaktioneller Berichtigungen.“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Korinna Schumann.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 07 09
Claudia Hauschildt-Buschberger Korinna Schumann
Berichterstatterin Vorsitzende