11562 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geändert wird

Während das Gesundheitswesen Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung ist, fallen Sozialbetreuungsberufe in die Länderkompetenz. Um einheitliche Standards zu gewährleisten, wurde im Jahr 2005 (BGBl I Nr. 55/2005) eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe geschlossen, der alle 9 Bundesländer beigetreten sind.

Mit Hilfe der Art. 15a B-VG Vereinbarung werden Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung der Sozialbetreuungsberufe nach gleichen Zielsetzungen geregelt.

Nun soll auf einstimmiges Bestreben der Länder diese Vereinbarung geändert werden.

Um einen nahtlosen Übergang zwischen Pflichtschulabschluss und einer Ausbildung beziehungsweise Tätigkeit in einem Sozialbetreuungsberuf zu ermöglichen und um dem Mangel an Pflege- und Betreuungskräften entgegenzuwirken, werden die Altersgrenzen für alle Sozialbetreuungsberufe einheitlich auf 18 Jahre gesenkt. Weiters werden die Kompetenzen der Heimhelfer:innen erweitert, um in der Praxis Erleichterungen zu schaffen. Letztlich werden auch sprachliche Anpassungen an eine einheitliche geschlechtergerechte Sprache getroffen und die neue Bezeichnung „Pflegeassistent:in“ statt „Pflegehelfer:in“ verwendet.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel, Mag. Daniela Gruber-Pruner und Doris Hahn, MEd MA.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 07 09

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                             Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende