11574 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. Juni 2024 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Entwurf sollen in Bezug auf das Bundesamt für Verbrauchergesundheit weitere Aufgaben festgelegt werden. Infolge Übertragung der Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz ergibt sich gleichfalls eine Verschiebung der Zuständigkeit. Des Weiteren werden Anpassungen im Bereich eines Gremiums zur Harmonisierung der amtlichen Kontrolle vorgenommen. Zahlreiche Bestimmungen dienen der Durchführung des Rechts der Europäischen Union, insbesondere der Verordnung (EU) 2018/848 zur biologischen Produktion.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich die im Entwurf vorliegende Gesetzesnovelle auf Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG („Waren- und Viehverkehr mit dem Ausland“), Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG („Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes“) und Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Regelung des geschäft­lichen Verkehrs mit Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung und bei Saat- und Pflanzgut auch der Anerkennung“ sowie „Ernährungs­wesen einschließlich Nahrungsmittelkontrolle“).

Da durch den Entwurf in Angelegenheiten, die in mittelbarer Bundesverwaltung zu besorgen sind, nicht der Landeshauptmann und die ihm unterstellten Landesbehörden mit der Vollziehung betraut werden, darf das vorgeschlagene Bundesgesetz gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG nur mit Zustimmung der beteiligten Länder kundgemacht werden.

Es sind keine Mehrkosten für Unternehmerinnen und Unternehmer zu erwarten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 07 09

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender