11580 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird
Mit der gegenständlichen Gesetzesnovelle soll die europäische (EWR) Wertschöpfung von Komponenten bei der Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher beanreizt und gleichzeitig die Effektivität des EAG-Fördersystems gewährleistet werden.
Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 6a Abs. 4):
Mit der Änderung soll die Regelung dahingehend präzisiert werden, dass beispielhaft mögliche technische Komponenten von Photovoltaikanlagen aufgezählt werden, für die der Zuschlag („Made-in-Europe-Bonus“) zur Anwendung gelangen kann. Die Höhe des Zuschlags wird dabei nach den jeweiligen relevanten technischen Komponenten differenziert festgelegt. Beispielsweise kann für die technische Komponente „Module“ und für die technische Komponente „Wechselrichter“ mit Verordnung jeweils ein Zuschlag von 10% festgelegt werden. Insgesamt darf die Höhe des gesamten Zuschlags auf den Investitionszuschuss für die zu fördernde Maßnahme maximal 20% betragen. Für Stromspeicher soll der Zuschlag zur Anwendung kommen, wenn dieser aus europäischer (EWR) Wertschöpfung stammt. Auch bei Stromspeichern beträgt der maximale Zuschlag 20% des Investitionszuschusses. Die Abwicklung des Zuschlags erfolgt durch die EAG-Förderabwicklungsstelle im Rahmen der Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher nach dem EAG.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2024 07 09
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Sandra Lassnig
Berichterstatterin Vorsitzende