11581 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung)
In dieser Novelle werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
1. Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft insbesondere betreffend
– Effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register
– Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können
– Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein
– Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
2. Festlegung näherer Bestimmungen zum ab 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System und weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
3. Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der UVP-G-Novelle 2022
4. Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie, Richtlinie 1999/31/EG
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 12 B‑VG („Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle, hinsichtlich anderer Abfälle nur soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften vorhanden ist“).
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Michael Bernard.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 07 09
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Sandra Lassnig
Berichterstatterin Vorsitzende