11596 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2024 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der zum Zweck der Anpassung ausgewählter Kostenhöchstsätze die Grundversorgungsvereinbarung geändert wird (Grundversorgungsänderungsvereinbarung)
Eine im Jahr 2004 zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossene 15a-Vereinbarung regelt gemeinsame Maßnahmen zur Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde. Sie beinhaltet Kostenhöchstsätze für die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben, die zuletzt 2022 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung teilweise erhöht wurden. Nicht betroffen waren dabei die Kostensätze für vulnerable Gruppen wie unbegleitete minderjährige Fremde, hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Sonderunterbringung oder in Sonderbetreuung. Um vorhandene Kapazitäten im Bereich der Grundversorgung vulnerabler Personengruppen zu erhalten, die Schaffung zusätzlicher Versorgungsplätze zu unterstützen und der eingetretenen Teuerung Rechnung zu tragen, wird nun mit einer weiteren Vereinbarung die Kostenhöchstsätze im Bereich der vulnerablen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden erhöht werden. Zudem ist für unbegleitete minderjährige Fremde, die in Einrichtungen im Auftrag der Kinder - und Jugendhilfe untergebracht und versorgt werden, ein gesonderter Kostenhöchstsatz vorgesehen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Markus Stotter, BA.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Markus Stotter, BA gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 07 09
Markus Stotter, BA Mag. Harald Himmer
Berichterstatter Vorsitzender