11605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. September 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert werden (Progressionsabgeltungsgesetz 2025 – PrAG 2025)
Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (4141/A) der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, hat der Budgetausschuss am 12. September 2024 auf Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Artikel V des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 473/1992 zum Gegenstand hat.
Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag war wie folgt begründet:
„Zu den Art. 1 bis 3:
Auf Grund des neu erlassenen Psychotherapiegesetzes 2024 (PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024, werden Verweise berichtigt.
Zu Art. 4:
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine redaktionelle Richtigstellung vorgenommen.
Zu den Art. 5 bis 7:
Es erfolgen jeweils redaktionelle Anpassungen.“
Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Um zur Deckung des akuten Unterstützungsbedarfes nach Unwetterkatastrophen im Bereich Wohnen einen Beitrag leisten zu können, wird das Leistungsspektrum des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz im Bereich Wohnen erweitert.
Zur Abfederung von Härtefällen wird es - ergänzend zu Leistungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden (wie etwa Katastrophenfonds) - möglich sein, Unterstützungsmaßnahmen zur Verhinderung bzw. Wohnungslosigkeit (Wohnungssicherung, Beendigung von Wohnungswechsel, Wohnraumbeschaffung) zu gewähren. Diese Leistungen werden jenen Menschen zur Verfügung gestellt, die aufgrund der Unwetterkatastrophe ihren Wohnraum nicht nutzen können und die deshalb temporär oder dauerhaft neuen Wohnraum benötigen. Die Zielgruppe für diese Leistungen soll Wohnungs- und Hauseigentümer:innen sowie Mieter:innen umfassen.
Dafür werden dem Sozialminister für die Jahre 2024 bis 2026 weitere 40 Mio. Euro bereitgestellt. Diese Mittel werden gemeinsam mit den 60 Mio. Euro (somit gesamt 100 Mio. Euro), die bereits mit der Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes, BGB!. 1 Nr. 35/2024 für Unterstützungsleistungen für den Wohnschirm zur Verfügung gestellt wurden, auf die Jahre 2024 bis 2026 aufgeteilt.
Antragsberechtigt ist, wer nicht in der Lage ist, den durch Unwetterkatastrophen ausgelösten vorübergehenden oder dauerhaften Verlust von Wohnraum selbständig mit eigenen Mitteln oder durch Unterstützung Dritter abzuwenden. Als Dritte zählen neben den Gebietskörperschaften und den Katastrophenfonds auch Versicherungsgesellschaften. “
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 01. Oktober 2024 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Prügl.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Barbara Prügl, Mag. Sascha Obrecht, Mag. Franz Ebner, Michael Bernard und Margit Göll.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Prügl gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2024 10 01
Barbara Prügl Mag. Sascha Obrecht
Berichterstatterin Vorsitzender