11606 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. September 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2024)

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (4141/A) der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, hat der Budgetausschuss am 12. September 2024 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher und Mag. Eva Blimlinger beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der die Dienstrechts-Novelle 2024 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie – auszugsweise – folgt begründet:

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

-       Der von GRECO, der beim Europarat eingerichteten Staatengruppe gegen Korruption (Groupe d’États contre la corruption), zur fünften Evaluierungsrunde veröffentlichte Evaluierungsbericht zu Österreich (deutsche Übersetzung abrufbar unter: https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-preventing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680aa6413) hat eine Reihe von Empfehlungen an Österreich gerichtet.

         Im Rahmen dieser Empfehlungen werden nun folgende Maßnahmen implementiert, die die Integrität des öffentlichen Dienstes und die Verhinderung von Korruption im öffentlichen Dienst sicherstellen und somit zu einem funktionierenden Rechtsstaat beitragen sollen:

         -      Anpassung der bestehenden Regelung betreffend Folgebeschäftigungen,

         -      Klare Definition von Interessenkonflikten.

-       Um einheitliche Wissensstandards zu erreichen und um die Professionalisierung sowie eine gleichbleibende Qualität bei der Wahrnehmung von Führungsaufgaben im Bundesdienst zu gewährleisten wird die Führungskräfte-Ausbildung (Management-Training) nunmehr verpflichtend vorgesehen und im Zuge dessen auch eine Adaptierung der Inhalte vorgenommen.

-       Mit der Einführung einer Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei einem Rehabilitationsaufenthalt soll auch öffentlich Bediensteten die Möglichkeit gegeben werden, ihr Kind – sofern es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt bis zu vier Wochen begleiten zu können.

-       Schaffung einer neuen, attraktiven Besoldung für den Bereich des Gesundheits- und Krankenpflegedienstes zur Gewinnung qualifizierter Bediensteter für die belastenden Bereiche der Pflege im Bereich der Justizanstalten (v.a. im Maßnahmenvollzug) und der Heeressanitätszentren, um den aus dem demographischen Wandel resultierenden Rekrutierungsproblemen entgegen zu wirken.

-       Erweiterung des Einstiegs im Bereich der inklusiven Pädagogik an Sonderschulen: Für die Verwendung an Sonderschulen besteht nun die Möglichkeit zum Einstieg in den Lehrberuf mit einer fachlich geeigneten Hochschulbildung im Bereich der inklusiven Pädagogik.

-       Ermöglichung für Institutsleitungen Aufgaben der wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Forschung wahrzunehmen: Auf freiwilliger Basis können sich Institutsleitungen nunmehr Forschungstätigkeiten widmen, um einen laufenden Bezug zur Forschung aufrecht zu erhalten.

-       In der Reisegebührenvorschrift 1955 erfolgen Verbesserungen im Zusammenhang mit Dienstreisen. Bei Auslandsdienstreisen werden die Differenzierungen der Reisegebührensätze nach Gebührenstufen, die an die dienst- und besoldungsrechtliche Stellung anknüpfen, abgeschafft und einheitlich für alle Bedienstete die derzeitig gültige Gebührenstufe 3 eingeführt. Der Zuschuss zur Nächtigungsgebühr wird angesichts der Teuerungen angehoben. Es wird weiters sichergestellt, dass bei Eisenbahnfahrten der Beförderungszuschuss neben den tatsächlichen Mehraufwendungen aufgrund der Benützung der 1. Wagenklasse oder von Nachtzügen gegen Nachweis möglich ist.

-       Im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wird mit der weiten, aus der Rechtsprechung abgeleiteten Definition des Wortes ‚Geschlecht‘ und der sprachlichen Fokussierung auf die Gleichstellung aufgrund des Geschlechts anstatt der bisherigen binären Ausgestaltung der umfassende Schutz vor geschlechtsbezogenen Diskriminierungen betont, ohne dabei den Standard oder Umfang der besonderen Fördermaßnahmen für Frauen einzuschränken. Zudem wird der Fortbestand von Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten) vom Greifen des Frauenförderungsgebotes entkoppelt.

-       Im Ausschreibungsgesetz kommt es zu diversen Anpassungen unter Wahrung der Objektivität und Transparenz im Rahmen von Ausschreibungsverfahren, die zum einen der Klarstellung und zum anderen der Verwaltungsvereinfachung dienen.

-       Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2022 S. 33 (im Folgenden: Mindestlohnrichtlinie) durch Festlegung eines Benachteiligungsschutzes für Bundesbedienstete sowie Landeslehrpersonen, die eine Beschwerde beim Dienstgeber erheben oder ein Verfahren zur Einhaltung der Rechte auf den Mindestlohnschutz einleiten.

-       Das Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung erfordert für die Absolvierung des professionsbegleitenden Lehramtsstudiums dienst- und besoldungsrechtliche Begleitregelungen.“

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

Zu 1. (Art. 1 § 284 Abs. 118 Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) und 2. (Art. 1 Anlage 1 Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979):

Der Zeitpunkt des lnkrafttretens der im BOG 1979 zu regelnden Richtverwendung der Beraterin oder des Beraters der Bundesregierung im Bundeskanzleramt gemäß B-KSG wird dem Zeitpunkt des lnkrafttretens des B-KSG mit 1.1.2024 angepasst. Ebenso wird die Bezeichnung dieses Organs im BOG 1979 an die im Bundes-KSG gewählte Formulierung angepasst.

Zu 3. (Art. 5 § 43 Abs. 2a Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz), 4. (§ 123 Abs. 98 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz), 5. (Art. 7 § 8 Abs. 17a Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966) und 6. (Art. 7 § 32 Abs. 42 Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966):

Um Schulleitungen zu entlasten, soll für die verwaltungsmäßige Unterstützung der Schulleitung im allgemeinbildenden Pflichtschulbereich eine Einrechnung in die Unterrichtsverpflichtung bzw. deren Verringerung für ein bis zwei Lehrpersonen, die diese Tätigkeit übernehmen, im vorgesehenen Ausmaß ermöglicht werden.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 01. Oktober 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Margit Göll, Michael Bernard und Mag. Sascha Obrecht.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 10 01

                      MMag. Elisabeth Kittl, BA                                                 Mag. Sascha Obrecht

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender