11613 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024 erlassen wird

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. November 2024 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der September 2024 brachte noch nie zuvor dagewesene Regenmengen nach Österreich. Vor allem Niederösterreich war am stärksten betroffen: Vereinzelt fielen dort in wenigen Tagen mehr als 400 Liter Regen pro Quadratmeter; das gesamte Bundesland wurde aufgrund massiver Überflutungen zum Katastrophengebiet erklärt. Wegen der daraus folgenden massiven finanziellen Belastungen wird der Bund einmalig einen Zweckzuschuss gewähren.

Die Höhe des Zweckzuschusses soll sich an der Höhe der EU-Mittel, die durch frei werdende Mittel im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Erholung von Klimakatastrophen, bemessen."

 

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Gesamtändernder Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Der September 2024 brachte noch nie zuvor dagewesene Regenmengen nach Österreich. Vereinzelt fielen in wenigen Tagen mehr als 400 Liter Regen pro Quadratmeter. Aufgrund der Jahrhunderthochwässer von 2002 und 2013 wurden im gesamten Bundesgebiet 2,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Trotz dieser Maßnahmen, die freilich noch Schlimmeres verhindert haben, ist das Ausmaß der Schäden durch die Überflutungen gewaltig.

Wegen der daraus folgenden massiven finanziellen Belastungen unterstützt der Bund die kompetenzrechtlich zuständigen Länder einmalig mit einem Zweckzuschuss iHv. 12% der Wiederherstellungskosten bei Schäden im Vermögen Privater.

Anspruchsberechtigt sollen jene Länder sein, in denen der Mindestschaden pro Einwohner über dem Betrag von 100 Euro liegt.

Berücksichtigbare Schäden sind jene im Vermögen Privater, die außerordentlich und in Folge der Hochwasserkatastrophe Mitte September 2024 durch Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurung eingetreten sind.

Entsprechend dem Liquiditätsbedarf des Landes, d.h. zeitnahe zu den Terminen, zu denen das Land die Beihilfen an die Betroffenen auszahlt, sind Vorschüsse auf den Zweckzuschuss an die empfangenden Länder zu überweisen. Diese haben dem Bund bis 31.12.2028 eine Abrechnung vorzulegen.

Die Refinanzierung dieses Zweckzuschusses soll aus dem EU-Haushalt durch frei werdende Mittel im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Erholung von Klimakatastrophen erfolgen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Prügl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Manuela-Anna Sumah-Vospernik mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Margit Göll und Christian Fischer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Prügl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 12 17

                                  Barbara Prügl                                                                Christian Fischer

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender