11624 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen
über den 47. Bericht der Volksanwaltschaft 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 (III-855-BR/2024 d.B.)
Mit dem vorliegenden Bericht dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeiten im Jahr 2023.
Für viele Menschen ist die Volksanwaltschaft die letzte Anlaufstelle, wenn sie bei einem Problem mit einer Behörde nicht weiterkommen - weil sie die Entscheidung einer Behörde nicht nachvollziehen können, weil sie keine zufriedenstellende Lösung für ihr Anliegen erhalten oder weil sie auf eine Erledigung durch eine Behörde unzumutbar lange warten müssen. Die Volksanwaltschaft kann die Vorgänge überprüfen, feststellen, ob Gesetze eingehalten, ob richtig entschieden oder ob bürgerfreundlich gehandelt wurde. Sie kann aber auch einschätzen, ob Gesetze treffsicher sind oder abgeändert werden müssen.
Aufgrund der Überprüfung tausender Einzelfälle ergibt sich ein allgemeines Bild über das Funktionieren der Verwaltung. Die Prüftätigkeit ermöglicht der Volksanwaltschaft, laufend Schwachstellen aufzuzeigen und auf Fehlentwicklungen hinzuweisen. Ein einzelner Fall kann daher exemplarisch den Bedarf für generelle Empfehlungen oder legistische Änderungen aufzeigen und somit zur Verbesserung des Verwaltungshandelns allgemein beitragen.
Der erste Bericht (Kontrolle der öffentlichen Verwaltung) gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Leistungsbilanz;
2. Heimopferrente;
3. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung;
4. Legislative Anregungen.
Der zweite Bericht (Präventive Menschenrechtskontrolle) gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Der Nationale Präventionsmechanismus im Überblick;
2. Feststellungen und Empfehlungen.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 11. März 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Ruf.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Simone Jagl mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Barbara Prügl, Marlies Doppler, Markus Steinmaurer, Ferdinand Tiefnig, Sandro Beer, Silvester Gfrerer, Werner Gradwohl und die Volksanwältinnen Gabriela Schwarz und MMag. Elisabeth Schwetz sowie Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Bernhard Ruf gewählt.
Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den 47. Bericht der Volksanwaltschaft 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 (III-855-BR/2024 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2025 03 11
Mag. Bernhard Ruf Werner Gradwohl
Berichterstatter Vorsitzender