11626 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2025 betreffend einen Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein vom 17. März 1960, in der Fassung vom 3. Mai 1990, zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen
Die Änderungen des dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Vertrages zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein vom 17. März 1960, in der Fassung vom 3. Mai 1990, zur Feststellung der Staatsgrenze und Erhaltung der Grenzzeichen sehen im Wesentlichen folgende Neuerungen vor:
Die Staatsgrenze zum Fürstentum Liechtenstein verläuft im Bereich des Egelsees in der Mitte eines Grabens. Nunmehr befindet sich an dieser Stelle ein See (Rückhalteweiher), sodass der Verlauf der Staatsgrenze nicht mehr erkennbar ist. Der vorliegende Vertrag soll die Staatsgrenze geradlinig im See festlegen. Die auszutauschenden Gebietsteile gleichen sich flächenmäßig aus und das betroffene Flächenausmaß ist marginal (ca. 240 m²). Es kann somit von einer Grenzbereinigung i.S. von Artikel 3 Abs. 4 B-VG ausgegangen werden.
Der Vertrag betrifft eine Änderung der Bundesgrenze und bedarf daher gemäß Art. 3 Abs. 2 B-VG auch der Zustimmung des betroffenen Landes, im vorliegenden Fall des Landes Vorarlberg. Die Zustimmung der Vorarlberger Landesregierung wurde eingeholt. Der Vertragsentwurf samt Anlagen (neues Grenzurkundenwerk) wurde von der Österreichisch-Liechtensteinischen Grenzkommission bei ihrer 12. Tagung, die am 23. Juni 2022 in Vaduz abgehalten wurde, genehmigt.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 04 08
Christoph Stillebacher Mag. Harald Himmer
Berichterstatter Vorsitzender