11630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2025 betreffend ein Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies (CEEPUS IV)
Dem dem gegenständlichen Beschluss zugrunde liegende CEEPUS IV kommt durch die Förderung der akademischen Mobilität in Mittel-, Ost- und Südosteuropa eine gewichtige Rolle in wissenschaftspolitischer Hinsicht zu. Erklärtes Ziel ist die Stärkung der internationalen Vernetzung durch Studierenden- und Lehrendenaustausch mit neuer Schwerpunktsetzung in Bereichen der forschungsbasierten Netzwerke, des peer learning durch Austausch von administrativ tätigem Hochschulpersonal sowie der blended mobility für Entwicklung und Ausbau digitaler Kompetenzen.
Wie bei CEEPUS III werden Netzwerke zwischen Hochschuleinrichtungen in der Region mittels Stipendien gefördert. Dazu stellt jedes Mitgliedsland Vollstipendien für Studierende, Graduierte, Doktoranden, Postdoktoranden, Wissenschafterinnen bzw. Wissenschafter und administrativ tätiges Hochschulpersonal aus den anderen Vertragsstaaten zu seinen Richtwerten und Konditionen zur Verfügung, sodass ein Transfer von Finanzmitteln (Stipendien) ins Ausland nicht erforderlich ist. Die Abwicklung von CEEPUS IV erfolgt durch die Organisationen (Nationale CEEPUS Büros) jeweils in den Mitgliedsländern.
Das CEEPUS IV-Übereinkommen haben folgende 15 Staaten unterzeichnet: Österreich, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Die von CEEPUS ausgehenden Initiativen haben Österreich als Wissenschaftsstandort in der Region äußerst attraktiv gemacht. Im Gegenzug haben österreichische Studierende das vielfältige Angebot an bilateralen und einseitigen österreichischen Stipendien für Aufenthalte in den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas in Anspruch genommen. Dies hat maßgeblich zu einem wesentlich besseren Verteilungsverhältnis zwischen Österreich und den übrigen CEEPUS-Ländern beigetragen. Die Teilnehmerzahl am Programm wächst stetig.
Da CEEPUS III ausläuft, haben die Mitgliedsländer beschlossen, das Programm mit neuer Schwerpunktsetzung in einem neuen Abkommen (CEEPUS IV) fortzuführen.
Wie schon CEEPUS III ist auch CEEPUS IV als flexibler Rahmenvertrag konzipiert, um so aktuellen Entwicklungen im Hochschulbereich schneller Rechnung tragen und Änderungen umsetzen zu können. Alle 2 Jahre wird das Arbeitsprogramm angepasst. Ziel der Mitgliedstaaten ist es, größtmögliche Effizienz und Erwerb des entsprechenden Know-Hows in der akademischen Mobilität zu erreichen.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Manfred Mertel.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Amelie Muthsam, Stefan Schennach und Peter Samt.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Manfred Mertel gewählt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2025 04 08
Dr. Manfred Mertel Markus Stotter, BA
Berichterstatter Vorsitzender