11632 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. April 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Alois Schroll, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 27. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 2 (§ 6a Abs. 4):

Mit der gegenständlichen Gesetzesnovelle soll der Anwendungsbereich des Kriteriums zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung gemäß § 6a Abs. 4 auf Komponenten aus der Schweiz erweitert werden.

Zu Z 6 (§ 103 Abs. 12):

Klarstellend soll geregelt werden, dass die Änderungen mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten.“

 

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Mai 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Lindner-Wolff, MSc.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Simone Jagl mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Markus Steinmaurer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen,

1.     gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Lindner-Wolff, MSc gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,

1.     gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2025 05 06

                   Elisabeth Lindner-Wolff, MSc                                                   Sandra Lassnig

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende