11641 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Mai 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Petra Tanzler, Ing. Josef Hechenberger, Mag. Christoph Pramhofer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 7. März 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 8a Abs. 2 Z 5):
Korrektur eines redaktionellen Versehens. Bereits in der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 124/2024 wurde das Wort ‚Heimtierdatenbank‘ durch die Wortfolge ‚Datenbank gemäß § 24a‘ aus Gründen der Rechtsklarheit in den betreffenden Bestimmungen korrigiert. Dies soll durch die gegenständliche Änderung in § 8a Abs. 2 Z 5 nachgeholt werden.“
Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde – auszugsweise – wie folgt begründet:
„Der VfGH hat mit Erkenntnis G 193/2023 vom 13. Dezember 2023 § 44 Abs. 29 bis 32 als verfassungswidrig aufgehoben, weil durch die Festlegung einer 17-jährigen Übergangsfrist für das Inkrafttreten des Verbots der Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich gemäß § 18 Abs. 2a einseitig auf den Investitionsschutz abgestellt und bei der Abwägung der Tierschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Insbesondere vermöge der Investitionsschutz keine derart lange undifferenzierte Übergangsfrist, ohne etwa auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der bestehenden Anlagen abzustellen, zu rechtfertigen. Der Gesetzgeber dürfe keine sachlich nicht begründbaren Differenzierungen vornehmen, aber innerhalb dieser Schranken wäre es ihm nicht verwehrt, seine rechtspolitischen Zielsetzungen auf die ihm geeignet erscheinende Art zu verfolgen.
Die gegenständliche Regelung verfolgt nun, was die betriebswirtschaftliche Seite der Übergangsfrist betrifft, einen individualisierten Ansatz, der sich im Wesentlichen an der AfA orientiert. Neben dem öffentlichen Interesse des Tierschutzes, werden auch die wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Landwirtinnen bzw. Landwirten sowie das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigt.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Simone Jagl mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig und Marlies Steiner-Wieser.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Claudia Arpa gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 05 26
Mag. Claudia Arpa Mag. Isabella Theuermann
Berichterstatterin Vorsitzende