11649 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Nico Marchetti, Mag. Heinrich Himmer, Mag. Martina von Künsberg Sarre, Hermann Brückl, MA, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 16. Juni 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der dramatischen Ereignisse an der im Antrag genannten Schule während der Reifeprüfung konnte diese nicht geordnet durchgeführt werden und ist für die betroffenen Personen, sowohl Kandidatinnen und Kandidaten als auch Prüferinnen und Prüfer, die Durchführung einer Reifeprüfung unter nur annähernd mit anderen Schulen vergleichbaren Umständen in einer für den weiteren Lebensweg der Kandidatinnen und Kandidaten zumutbaren Zeit nicht möglich. Um die Zeitverzögerung im Leben der Kandidatinnen und Kandidaten so gering wie möglich zu halten, soll allen die Möglichkeit gegeben werden, ein Reifeprüfungszeugnis ab Kundmachung der Änderung des Gesetzes zu erhalten. Die Formulierung von Prüfungen soll zum Ausdruck bringen, dass auch ein Antrag auch nur für einzelne Unterrichtsgegenstände möglich sein soll.

Für Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung ablegen möchten, soll diese Möglichkeit bestehen bleiben.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Ziel der Regelung ist, dass auf die Situation jedes einzelnen Betroffen bestmöglich eingegangen werden kann. Die Entscheidung über einen Antritt zur Reifeprüfung soll individuell, auch für einzelne Prüfungsgebiete, getroffen werden können. Da die Situation für den Herbst 2025 noch nicht eindeutig vorhersehbar ist und mündliche Prüfungen bis zum 17. Oktober 2025 durchgeführt werden können, soll die Entscheidungsmöglichkeit so lange wie möglich bestehen bleiben. Im Interesse der Rechtssicherheit soll, um alle möglichen Sachverhalte zu berücksichtigen, insbesondere dass eine Person nicht in allen Prüfungsgebieten antritt, die Anwendbarkeit vom Haupttermin auf den Herbsttermin erweitert werden.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Prügl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Andreas Arthur Spanring.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Prügl gewählt.


Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2025 06 24

                                  Barbara Prügl                                                                      Irene Partl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende