11656 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird

Allgemeiner Teil

Ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird, wurde am 31. Jänner 2024 vom Nationalrat beschlossen (vgl. BGBl. I Nr. 5/2024 und die Erläuterungen im Bericht des Verfassungsausschusses des Nationalrates, AB 2420 BlgNR 27. GP, zu der in der Form eines gesamtändernden Abänderungsantrages beschlossenen Fassung S 11 ff). Die wesentlichen die Informationsfreiheit betreffenden Bestimmungen werden mit 1. September 2025 in Kraft treten.

Die darin enthaltenen Bestimmungen bedingen einen legistischen Anpassungsbedarf in zahlreichen Materiengesetzen des Bundes, so auch im Bankwesengesetz. Diesem wird in gegenständlichem Beschluss entsprochen.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Beschluss steht in keinem unmittelbaren Bezug zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union.

Kompetenzgrundlage:

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 5 B‑VG („Börse- und Bankwesen“).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Hinsichtlich Z 1 (§ 38 Abs. 1 BWG) ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten sowie eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gemäß § 38 Abs. 5 BWG erforderlich.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Juli 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2025 07 15

                               Klara Neurauter                                                             Mag. Franz Ebner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender