11661 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
Mit dem Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik soll unter Bedachtnahme auf die zunehmende Mobilität der Menschen zwischen beiden Staaten und im Bestreben, eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung der Bürger:innen in benachbarten Regionen der beiden Länder zu gewährleisten, eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes geschaffen und der Zugang zum Rettungsdienst im Grenzgebiet erleichtert werden.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll insbesondere durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene erleichtert und gefördert werden. Gleichzeitig sollen die Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien sowie des Rechts der Europäischen Union vereinfacht werden.
Auf Basis der von Herrn Bundespräsidenten erteilten Vollmacht vom 25. Jänner 2021 wurden die Verhandlungen mit der slowakischen Seite im April 2022 in Bratislava aufgenommen und nach entsprechenden Konsultationen Ende Juli 2023 abgeschlossen. Eine Verständigung auf den Abkommenstext konnte erzielt werden.
Die innerstaatliche Umsetzung eines solchen Abkommens wird keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Das Abkommen hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Abkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Juli 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sandro Beer.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Margit Göll, Ferdinand Tiefnig, Marlies Steiner-Wieser und Günter Pröller.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sandro Beer gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2025 07 15
Sandro Beer Mag. Isabella Theuermann
Berichterstatter Vorsitzende