11668 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025)
Allgemeiner Teil
1. Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:
Die Fähigkeit, eine Ehe einzugehen, soll – wie die Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen – ohne Ausnahme erst mit Volljährigkeit gegeben sein. Das Eheverbot und Begründungshindernis für eine eingetragene Partnerschaft soll auch zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie gelten.
Die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit soll wieder eingeführt werden.
2. Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes in Gesetzgebung und Vollziehung gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 6 B-VG („Zivilrechtswesen“).
3. Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort
Das Vorhaben wird sich auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort nicht negativ auswirken.
4. Aspekte der Deregulierung
Aspekte der Deregulierung, wie sie Art. 1 § 1 Abs. 1 des Deregulierungsgesetzes 2001 anspricht, stehen nicht entgegen.
5. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Der Beschluss unterliegt keinen besonderen Beschlusserfordernissen im Nationalrat und im Bundesrat. Er muss auch nicht nach dem Notifikationsgesetz 1999 notifiziert werden.
6. Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die Änderungen betreffen Bereiche, die im Unionsrecht nicht geregelt sind.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Juli 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sandro Beer.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sandro Beer gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 07 15
Sandro Beer Andreas Arthur Spanring
Berichterstatter Vorsitzender