11671 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Allgemeiner Teil

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 22. August 2018 (sh. Pkt. 23 des Beschl. Prot. Nr. 25) wurde am 13. September 2018 von Österreich das Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (nachstehend als „Übereinkommen“ bezeichnet) und das entsprechende Durchführungsübereinkommen im Rang eines Regierungsübereinkommens iS von lit. a) der Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Dezember 1920, BGBl. Nr. 49/1921, unterzeichnet.

Ziel des auch von der Republik Albanien, der Republik Bulgarien, der Republik Mazedonien[1], der Republik Moldau, Montenegro, Rumänien, der Republik Serbien und Ungarn unterfertigten Übereinkommens ist die Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit im Hinblick auf die Verhinderung, Verfolgung und Aufklärung von Straftaten. Dabei soll das bereits im EU-Rahmen bestehende und erfolgreiche System des automatisierten Austauschs von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten auf die Westbalkanstaaten erweitert, sowie dieser Informationsaustausch im Wege zentraler nationaler Kontaktstellen vereinfacht und beschleunigt werden.

Am 10. Oktober 2019 eröffnete die Europäische Kommission durch ein Aufforderungsschreiben (C(2019)7215 final) ein Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2019/2251) gegen Österreich, Bulgarien, Rumänien und Ungarn (jene EU-Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben). Die Europäische Kommission führte darin aus, dass im Übereinkommen nicht ausdrücklich festgeschrieben werde, dass zwischen den EU-Mitgliedstaaten das Unionsrecht Vorrang vor den Regelungen des Übereinkommens hat, und dass die EU-Mitgliedstaaten keine Angemessenheitsbeschlüsse über das Datenschutzniveau in Drittstaaten treffen dürfen. Zur Klarstellung sollten laut Kommission zwei entsprechende Absätze in das Übereinkommen aufgenommen werden.

Um die Bedenken der Europäischen Kommission auszuräumen, wurde aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 13. Mai 2020 (sh. Pkt. 7 des Beschl. Prot. Nr. 18) das vorliegende Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen und Fahrzeugregisterdaten (nachstehend als „Protokoll“ bezeichnet) verhandelt und aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 2. Juni 2021 (sh. Pkt. 8 des Beschl. Prot. Nr. 62) am 10. November 2021 von Österreich unterzeichnet.

Das Protokoll hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Protokolls im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Protokoll keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die Kompetenz des Bundes zur Gesetzgebung ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG (äußere Angelegenheiten).

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Juli 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Stillebacher.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA, mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günter Pröller und Christoph Stillebacher.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Stillebacher gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2025 07 15

                          Christoph Stillebacher                                                    Mag. Harald Himmer

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender

 



[1] Zwischenzeitlich erfolgte die Umbenennung in „Republik Nordmazedonien“.