Entschließung
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz sowie der Bundesminister für Finanzen, werden ersucht, das Erlangen einer Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge zu vereinfachen. Zu diesem Zweck sollen auch allfällige Anpassungen des Prozesses evaluiert werden, um Medienbrüche zu vermeiden und dem Once-Only-Prinzip folgend den Aufwand zu reduzieren. Analog zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung soll die Spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge a) auch online über das Serviceangebot auf www.oesterreich.gv.at beantragt und bezogen werden können; b) die Übermittlung derselben, egal ob elektronisch, postalisch oder direkt in der Behörde, für Antragstellerinnen und Antragsteller von Kinder- und Jugendorganisationen kostenlos erfolgen.“