11697 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, eine treffsichere Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld im Jahr 2026 einzuführen. Das neue Modell soll die Empfehlungen des Rechnungshofes und die Vorschläge des WIFO (Evaluierung der Bildungskarenz 2023) umsetzen. In diesem Sinne sollen höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.
Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Zu Artikel 1, 3 und 4 (§ 37e AMSG, § 11 Abs. 1a AVRAG, §§ 58 Abs. 2 und 430 Abs. 21 LAG):
Die Steuerbefreiung der Zuschussleistung des Arbeitgebers zur Weiterbildungsbeihilfe soll in § 3 Einkommensteuergesetz 1988 festgelegt werden, womit diese Anordnung in § 37e Abs. 7 AMSG entfallen kann.
Die Reduzierung des erforderlichen Ausmaßes der Wochenstunden und ECTS-Punkte bei Personen mit Betreuungspflichten für Kinder soll nur dann gelten, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht. Eine gleichartige Regelung gab es auch beim Ende März 2025 außer Kraft getretenen Weiterbildungsgeld.
Die anderen Änderungen dienen der Beseitigung von Redaktionsversehen und stellen keine inhaltlichen Änderungen dar.“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Claudia Arpa gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 10 21
Mag. Claudia Arpa Sandro Beer
Berichterstatterin Vorsitzender