11699 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird eine Lücke bei der Zulassung von Ausländern zum österreichischen Arbeitsmarkt geschlossen und auch Grenzgängern ohne Wohnsitz im Bundesgebiet eine Beschäftigung ermöglicht. Dazu soll im NAG ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger geschaffen werden. Adressaten der Regelung sind Drittstaatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat der Republik Österreich haben, dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen und denen zum Zweck der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit in einem Betrieb in grenznahen politischen Bezirken ermöglicht werden soll, täglich bzw. regelmäßig ins Bundesgebiet einzureisen und sich für die Dauer ihrer Arbeitszeit darin aufzuhalten (Grenzgänger gemäß § 2 Abs. 7 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes [AuslBG], BGBl. Nr. 218/1975 idF BGBl. I Nr. 67/2024). Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels und damit zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft geleistet werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs und Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Claudia Arpa gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 10 21
Mag. Claudia Arpa Sandro Beer
Berichterstatterin Vorsitzender