11704 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 - ErwSchAG 2025)
Die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Selma Yildirim, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 10. Juli 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Zuge der parlamentarischen Behandlung des Budgetbegleitgesetzes 2025 wurde seitens mehrerer Interessenverbände darauf hingewiesen, dass durch die vorgeschlagene Änderung möglicherweise ein Rechtsschutzdefizit entstehen könnte. Daher sollen zusätzlich zur Möglichkeit des Gerichts, im Verfahren über die Erneuerung der Erwachsenenvertretung nach gebundenem Ermessen von Amts wegen einen Sozialbericht über die betroffene Person einzuholen, ein Antragsrecht der betroffenen Person sowie eine Anregungsmöglichkeit deren Betreuungsumfeldes etabliert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person bzw. ihre Vertretung stets auf die Durchführung eines „Clearings“ dringen kann. Außerdem können die die betroffene Person betreuenden Menschen darauf hinwirken, dass im konkreten Fall die aktuelle Lebenssituation der betroffenen Person überprüft wird. Diese Anregungsmöglichkeit des Betreuungsumfelds ist mit keiner Parteistellung verbunden.
Die „Verschärfung“ der Verpflichtung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Notarinnen und Notaren, gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, soll nur übergangsweise bis zur Bewältigung der derzeitigen Notlage gelten. Daher ist die Wiederherstellung der bisher geltenden Rechtslage nach drei Jahren vorgesehen.
Vor dem Wiederinkrafttreten der Rechtslage von vor dem Budgetbegleitgesetz 2025 am 1. Juli 2028 wird es einer umfassenden Bewertung des Erwachsenenschutzrechts bedürfen, die unter Einbindung der betroffenen Stakeholderinnen und Stakeholder und der zuständigen Ressorts vorzunehmen sein wird, um zu vermeiden, dass es zukünftig zu ähnlich schwierigen Situationen kommt, wie sie aktuell vorliegen.“
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Mag. Bernhard Ruf, Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Dr. Manfred Mertel und Antonia Herunter.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V,S, dagegen: F ).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 10 21
Verena Schweiger, BA MA MA Andreas Arthur Spanring
Berichterstatterin Vorsitzender