11713 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird
Allgemeiner Teil
Hauptgesichtspunkte des Beschlusses:
Als zentrale Regelungspunkte der vorliegenden Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 – BStMG, BGBl. I Nr. 109/2002, sind anzuführen:
1. der Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit die Weitergeltung der im Jahr 2025 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2026,
2. eine mehrjährige Frist für das Auslaufen der für Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 vorgesehenen Ermäßigung bei den Mauttarifen zur Anlastung der Infrastrukturkosten,
3. die Neuregelung der Tarifbestimmungen über die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten für das Jahr 2026,
4. eine Regelung über den Übergang zu einer Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG (digitale Vignette),
5. eine geringfügige Erhöhung des Maximalbetrags der von der ASFINAG in der Mautordnung festzusetzenden Ersatzmaut.
Kompetenzgrundlage:
Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 9 B‑VG („Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßenzüge außer der Straßenpolizei“).
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Daniel Schmid.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Simone Jagl mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Silvester Gfrerer und Michael Bernard.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Daniel Schmid gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 12 02
Daniel Schmid Michael Bernard
Berichterstatter Vorsitzender