11718 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den ORF-Jahresbericht 2024 und ORF-Transparenzbericht 2024 gemäß § 7 sowie § 7a ORF-Gesetz (III-900-BR/2025 d.B.)

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2024 und dokumentiert die Erfüllung der Aufträge nach den §§ 3 bis 5 ORF-Gesetz (ORF-G) [1], insbesondere Versorgungsauftrag, öffentlich-rechtlicher Kernauftrag und besondere Aufträge, sowie die Durchführung der Bestimmungen der §§ 11 und 12 ORF-G (europäische Werke). In den einzelnen Kapiteln wird auf eine Vergleichbarkeit der für 2023 zusammengestellten Daten mit jenen des Vorjahres sowie auf geschlechtergerechte Formulierungen geachtet. Allerdings sind nicht alle im Jahresbericht zu erfassende Punkte quantifizierbar. Die Beachtung einzelner Detailaufträge der §§ 4 bis 5 ORF-G (wie z. B. die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens, Berücksichtigung der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen), die in einer Vielzahl von Sendungen erfolgt, wird anhand von Beispielen demonstriert.

Der ORF-Transparenzbericht folgt der Gesetzessystematik. Er entspricht in Form, Aufbau und Struktur dem Vorjahresbericht, wodurch eine Vergleichbarkeit der Daten gegeben ist. Der aktuelle Bericht ist gleichzeitig mit dem ORF-Jahresbericht (§ 7) jeweils bis Ende März vorzulegen. Im Transparenzbericht werden folgende Daten veröffentlicht:

   1.      Brutto-Jahresgehälter, Bezüge über 170.000,--, Euro Brutto-Monatsbezüge aus Nebenbeschäftigungen, Gehaltstabellen und Schemata der höchsten Verwendungsgruppen, Zulagen (§ 7a Abs. 2 bis 8)

   2.      Reichweiten und Nutzung (§ 7a Abs. 9)

   3.      Einnahmen aus kommerzieller Kommunikation (§ 7a Abs. 10)

   4.      Kommerzielle Aktivitäten: ORF Eigenwerbung (§ 7a Abs. 11)

   5.      Kosten sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen 2024 – Bericht gemäß § 7a Abs. 12 – 1. Fallgruppe

   6.      Beraterverträge und Beschaffungs-Rahmenverträge 2024 – Bericht gemäß § 7a Abs. 12 – 2. Fallgruppe

Mit der Veröffentlichung all dieser Daten im Rahmen des Transparenzberichts 2024 leistet der ORF einen weiteren Beitrag zur Dokumentation der Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufträge und Mittelverwendung. Überzeugt davon, dass mehr Transparenz auch mehr Vertrauen schafft, möchte der ORF damit auch seine Beziehung zu den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern weiter stärken.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständliche Bericht in seiner Sitzung am 2. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Gabriele Kolar.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Marlies Steiner-Wieser.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Gabriele Kolar gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den ORF-Jahresbericht 2024 und ORF-Transparenzbericht 2024 gemäß § 7 sowie § 7a ORF-Gesetz (III-900-BR/2025 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2025 12 02

                                 Gabriele Kolar                                                               Mag. Franz Ebner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender