11731 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird
Die Abgeordneten Reinhold Binder, Mag. (FH) Kurt Egger, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. November 2025 im Nationalrat eingebracht.
Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:
„Zu lit b (§ 10a):
Statt des bisherigen Zulassungsverfahrens soll eine Meldeverpflichtung für neuartige Tabakerzeugnisse eingeführt werden, was im Ergebnis zu einer Vereinfachung des Zulassungssystems dieser Erzeugnisse führt, wie sie im Regierungsübereinkommen 2025-2029 vereinbart wurde.
Die Richtlinie 2014/40/EU sieht in Artikel 19 Abs. 1 grundsätzlich vor, dass neuartige Tabakerzeugnisse sechs Monate vor dem beabsichtigten Inverkehrbringen unter einer detaillierten Beschreibung des betreffenden neuartigen Tabakerzeugnisses sowie unter Anschluss einer Gebrauchsanweisung und von Informationen über Inhaltsstoffe und Emissionen zu melden sind.
Ebenso steht es den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 19 Abs. 3 frei, ein System für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse einzuführen, wovon Österreich mit der Umsetzung der TPD II in nationales Recht (TNRSG) 2016 Gebrauch gemacht hat.
Das Regierungsprogramm 2025-2029 sieht insbesondere aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und des Abbaus von Bürokratie ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse vor.
Diesen Vorgaben wird durch die Bestimmung des § 10a Rechnung getragen, indem hinkünftig ein Meldeverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse statuiert werden soll.
Die anlässlich der Meldung vorzulegenden Unterlagen entsprechen inhaltlich den Vorgaben des Artikel 19 Abs. 1 der Richtlinie 2014/40/EU (TPD II). Die TPD II sieht zudem die Ermächtigung der Behörde vor, neue oder aktualisierte Informationen nachzufordern.
In Abs. 7 werden nähere Bestimmungen hinsichtlich der Kosten für das Meldeverfahren festgelegt.“
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Simone Jagl mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sebastian Forstner, Simone Jagl und Irene Partl.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 12 16
Ferdinand Tiefnig Sandra Lassnig
Berichterstatter Vorsitzende