11736 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 19. November 2025 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Politik leistet einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung, indem die Bezüge von Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern auf Bundesebene im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst werden. Erfasst von dieser Maßnahme sind der Bundespräsident (§ 3 Abs. 1 Z 1), der Bundeskanzler (Z 2), der Vizekanzler (Z 3), der Präsident, der zweite Präsident und die dritte Präsidentin des Nationalrates (Z 4 und Z 8), die Bundesministerinnen bzw. -bundesminister (Z 5), die Präsidentin des Rechnungshofes (Z 6), die Staatssekretärinnen bzw. -sekretäre (Z 7 und 10), die Obleute der Klubs des Nationalrates bzw. die geschäftsführenden Obleute (Z 9), die Mitglieder der Volksanwaltschaft (Z 11), die Mitglieder des Nationalrates (Z 12), die Präsidentin des Bundesrates bzw. der Präsident (Z 14), die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der bzw. des Vorsitzenden des Bundesrates (Z 15), die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat (Z 16) und die Mitglieder des Bundesrates (Z 17).

Der Entfall soll nachhaltig wirken. Die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2027 wird daher für die in § 3 Abs. 1 genannten Organe die jeweils unterschiedlichen Ausgangsbeträge des Jahres 2025 zur Grundlage haben.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Harald Himmer und Mag. Franz Ebner.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2025 12 16

                               Klara Neurauter                                                             Mag. Franz Ebner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender