11743 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2025 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Burgenland, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen geändert wird (Änderungsvereinbarung)

Allgemeiner Teil

Das Land Burgenland errichtete 1993 mit dem Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel den ersten grenzüberschreitenden Nationalpark Österreichs. Das Schutzgebiet ist inklusive des Fertö-Hanság Nemzeti Parks auf ungarischem Staatsgebiet insgesamt rund 300 km2 groß. Davon liegen rund 100 km2 in Österreich. Der Nationalpark bildet keine zusammenhängende Fläche, sondern eine Vielzahl an Teilflächen, die durch Salzlacken und Wiesen im Seewinkel vorgegeben sind. Aufgrund seiner nationalen, europäischen und internationalen ökologischen Bedeutung wurde das Gebiet rund um den Neusiedler See in vielfältiger Weise geschützt: Nicht nur als Nationalpark, sondern auch als Natur- und Landschafsschutzgebiet, als Natura 2000 Europaschutzgebiet, als geschütztes Feuchtgebiet nach der Ramsar-Konvention und als UNESCO Welterbe. Den Status als „Biosphärenpark“ hat die UNESCO im Jahr 2016 wegen unterbliebener Ausweitung und Neuzonierung aberkannt. Nationalparks wirken über die Grenze des Schutzgebietes hinaus. Sie sind eng mit den umgebenden Regionen verknüpft und in vielfacher Hinsicht Impulsgeber für die Entwicklung eines größeren Raumes.

1999 wurde zwischen dem Bund und dem Land Burgenland die Vereinbarung gemäß Artikel 15a-B-VG zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel samt Anlagen abgeschlossen. Diese ist mit 16. Mai 1999 in Kraft getreten. Laut dem Bericht des Rechnungshofes „Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel“ (III–169 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP Rechnungshof GZ 004.762/009–PR3/20) finanzierte sich die Nationalparkgesellschaft im Wesentlichen mit Beiträgen des Bundes und des Landes Burgenland entsprechend der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B–VG aus dem Jahr 1999. Rund die Hälfe der Ausgaben entfiel auf Pacht- und Entschädigungszahlungen für die Flächensicherung des Nationalparks, rund ein Viertel der Ausgaben auf Personal. Die übrigen Ausgaben betrafen Infrastrukturmaßnahmen und den laufenden Betrieb sowie Projekte.

Das Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel (Burgenländisches Nationalparkgesetz Neusiedler See – Seewinkel – Bgld. NPG 2025) regelt die Errichtung, den Betrieb und die Erhaltung des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel. Diesem Gesetz entsprechend sind im Rahmen der Novellierung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Anpassungen in den Bereichen des Nationalparkgebiets, der Zielsetzung, der Nationalparkgesellschaft, der Finanzierung, des Nationalparkforums und des Wissenschaftlichen Beirats vorzunehmen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Viktoria Hutter.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ferdinand Tiefnig, Silvester Gfrerer, Mag. Claudia Arpa und Johanna Miesenberger.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Viktoria Hutter gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2025 12 16

                                Viktoria Hutter                                                          Johanna Miesenberger

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende

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