11751 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert sowie ein Gesundheitsreformfonds-Gesetz erlassen werden
Die Bundesregierung bekennt sich zu besten Gesundheitsleistungen für die österreichische Bevölkerung und einem exzellenten Gesundheitssystem. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt entscheidend zur Sicherung einer hochwertigen Versorgung bei. Zur nachhaltigen Stärkung der Gesundheitsversorgung sollen auch bei den Krankenversicherungsträgern eingerichtete Gesundheitsreformfonds beitragen.
Durch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II, BGBl. I Nr. 20/2025, wurde der von Pensionen und vergleichbaren Leistungen abzuführende Krankenversicherungsbeitrag einheitlich auf 6% der Beitragsgrundlage angehoben. Durch diese Maßnahme erhöhen sich auch die Überweisungsbeträge aufgrund der Hebesätze nach § 73 ASVG, § 29 GSVG und § 26 BSVG. In § 809 Abs. 7 ASVG wurde bestimmt, dass im Gesetzesweg „bis 1. Jänner 2026 ein Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit (unselbständiger Verwaltungsfonds) mit der Bezeichnung „Gesundheitsreformfonds“ einzurichten (ist). Dem Fonds sollen jene Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die sich die von den Pensionsversicherungsträgern zu leistenden Überweisungsbeträge durch die Erhöhung der Beitragssätze in der Krankenversicherung erhöhen.“
Die gesetzliche Umsetzung des Gesundheitsreformfonds ist Gegenstand des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Claudia Arpa.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Simone Jagl mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Mag. Franz Ebner.
Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Claudia Arpa gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2025 12 16
Mag. Claudia Arpa Sandro Beer
Berichterstatterin Vorsitzender