11755 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das eEltern-Kind-Pass-Gesetz, das Eltern-Kind-Pass-Gesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden

Die Grundlage für den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) wurde mit BGBl. I Nr. 82/2023 geschaffen. Viele der Bestimmungen sollten gleichzeitig mit Fertigstellung der Anwendung in Kraft treten. Aufgrund einer längeren Projektlaufzeit in der Entwicklung der Anwendung ist es nunmehr notwendig, die Inkrafftretensbestimmungen anzupassen. Ebenso sollen Änderungen vorgenommen werden, deren Notwendigkeit sich im Laufe des Umsetzungsprojekts des eEKP herausgestellt hat, darunter auch Anpassungen an das neue Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Peterl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günter Pröller, Claudia Hauschildt-Buschberger und Gabriele Kolar.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Peterl gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2025 12 16

                                  Martin Peterl                                                                   Gabriele Kolar

                                   Berichterstatter                                                                     Stv. Vorsitzende