11756 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Festsetzung eines Preisbandes für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten 2027 und 2029

- Verlängerung der Regelung zur Preisbildung von Generika und Biosimilars

- Verlängerung der Richtlinien über die Abgabe parallel importierter Heilmittel

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Peterl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Peterl gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2025 12 16

                                  Martin Peterl                                                                   Gabriele Kolar

                                   Berichterstatter                                                                     Stv. Vorsitzende