11760 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Peter Samt, Ferdinand Tiefnig, Christian Fischer, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen (434/A(E)-BR/2025)

Die Bundesräte Peter Samt, Ferdinand Tiefnig, Christian Fischer, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Dezember 2025 den gegenständlichen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung in den Grenzregionen. Notfälle machen nicht an Staatsgrenzen halt. Oft entscheidet jede Minute über Leben und Tod – daher ist es notwendig, dass das jeweils am schnellsten verfügbare Rettungsmittel zum Einsatz kommt.

Die grenzüberschreitende Rettungszusammenarbeit spielt sich schließlich im hohen Maße auf territorialer und regionaler Ebene ab. Einsatzorganisationen, Leitstellen, Gesundheitsbehörden und betroffene Landesdienststellen müssen in einem abgestimmten Orchestrierungsmodell zusammenarbeiten, um das Leistungsversprechen einer raschen Notfallversorgung tatsächlich zu heben. Die operative Umsetzungskraft der österreichischen Bundesländer ist daher ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg.

Die bereits bestehenden Staatsverträge mit der Tschechischen Republik (2016), der Slowakei (2025) und Ungarn (2025) haben gezeigt, dass durch klare rechtliche Regelungen, abgestimmte Leitstellenprozesse und bilaterale Kooperationsvereinbarungen ein praktikables und rechtssicheres System geschaffen werden kann. Diese Verträge sichern den Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung und gewähren den Einsatzkräften umfassenden Rechtsschutz.

Das erfolgreiche „Best-Practice-Beispiel" der Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Tschechischen Republik (insbesondere zwischen Niederösterreich und den Tschechischen Kreisen Südböhmen, Vysocina und Südmähren) zeigt seit Jahren, dass durch die Entsendung des am schnellsten eintreffenden Rettungsmittels wertvolle Zeit eingespart und das therapiefreie Intervall erheblich verkürzt werden kann.

Mit Deutschland wurden Verhandlungen über ein bilaterales Rahmenabkommen bereits initiiert, jedoch noch nicht abgeschlossen, ebenso mit Liechtenstein. Mit anderen Nachbarstaaten, insbesondere Italien und Slowenien wurden vom zuständigen Ressort zwar erste Kontakte zur Zusammenarbeit der Rettungsdienste aufgenommen, es bestehen aber bislang lediglich allgemeine Abkommen im Katastrophenschutz. Die Menschen in den Grenzregionen haben Anspruch auf die bestmögliche und schnellstmögliche medizinische Notfallversorgung – unabhängig davon, ob sich ein Notfall ein paar Meter diesseits oder jenseits der Staatsgrenze ereignet. Um dies sicherzustellen, ist es erforderlich, dass Österreich mit allen angrenzenden Staaten Staatsverträge nach dem Vorbild der bereits abgeschlossenen Abkommen (CZ, SK, HU) abschließt.

Diese sollen:

•     Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte gewährleisten, insbesondere durch gegenseitige              Anerkennung von Berufsqualifikationen und Befreiung von zusätzlichen Kammerpflichten,

•     die gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugen, Zulassungen und Ausrüstungen sicherstellen,

•     einen klar geregelten Anforderungs- und Zusagemechanismus zwischen den Leitstellen vorsehen,

•     die Verpflichtung enthalten, dass Kooperationsvereinbarungen auf Ebene der betroffenen       Regionen und Länder zeitnah implementiert werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günter Pröller.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des Entschließungsantrages der Bundesräte Peter Samt, Ferdinand Tiefnig, Christian Fischer, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen (434/A(E)-BR/2025) zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günter Pröller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung, stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle dem vorliegenden Entschließungsantrag der Bundesräte Peter Samt, Ferdinand Tiefnig, Christian Fischer, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Dr. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen (434/A(E)-BR/2025), die Zustimmung erteilen.

Wien, 2025 12 16

                                 Günter Pröller                                                                  Gabriele Kolar

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende